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BF 17


Begleitendes Fahren mit 17

Zum 01. Januar 2011 wird der Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17 in das Dauerrecht Fahranfängermodell Begleitetes Fahren ab 17 überführt. Jugendliche können mit 16,5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen und nach bestandener Fahrprüfung mit ihrem 17. Geburtstag eine Fahrberechtigung für das Begleitete Fahren erwerben. Sie sind dann berechtigt zusammen mit ihrem Begleiter innerhalb des Bundesgebietes sowie in Österreich am Straßenverkehr teilzunehmen.

"Als Begleitperson kommt jeder Erwachsene in Betracht, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, selbst seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und bei dem keine Belastung mit mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegt. Die Eltern der Jugendlichen entscheiden, ob ihre Kinder an dem Modellversuch teilnehmen dürfen. Und die Eltern entscheiden auch, ob außer ihnen weitere Personen als Begleiter der 17-jährigen zugelassen werden."

Das Bundesrecht verbietet es, die Zahl der möglichen Begleiter zu begrenzen. Gemäß dem Bundesrecht dürfen die Länder auch keine weitergehenden Anforderungen an die Begleitperson stellen. Die Promillegrenze der 17-jährigen und der Begleiter richtet sich wie für jeden anderen Fahrzeugführer auch nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes.

Begleitetes Fahren ab 17
Wer darf fahren, wer begleiten?

 Jugendliche  Begleiter
  •  Der 17-Jährige darf nach bestandener Fahrprüfung bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer zugelassenen Person fahren.
  • Die Fahrberechtigung ist in Deutschland gültig. Sie gilt nicht im Ausland.
  • Alle Begleitpersonen müssen  namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
  •  Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre einen Pkw-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.

Begleitetes Fahren ab 17
Wie geht das genau?

Wenn Sechzehneinhalb- oder 17-Jährige sich zur Teilnahme am Programm Begleitetes Fahren ab 17 entschließen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:   

  • Ausbildung in einer Fahrschule
  • Einen Antrag auf die Teilnahme am Programm Begleitetes Fahren ab 17  und einen Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ab 18
  • Nennung eines oder mehrerer Begleiter mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

     Die Prüfungsbescheinigung verpflichtet zur Einhaltung folgender Regeln:

  • Bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragener Begleitung fahren
  • Prüfungsbescheinigung und Ausweis sind beim Fahren mitzuführen
  • Immer gilt: Nur fahren, wenn Sie körperlich fit sind und Sie nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen!
  • Sie müssen dafür sorgen, dass der Kraftfahrzeugversicherung vor der Ersten Fahrt mitgeteilt wird, dass das Fahrzeug für das Fahranfängermodell genutzt wird


     

    Frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag

    dürfen sich Jugendliche bei der Fahrschule anmelden. So ist genügend Zeit, ganz normal die theoretische und praktische Fahrausbildung zu durchlaufen.

    Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag

    darf die theoretische Fahrprüfung abgelegt werden.

    Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

    darf die praktische Fahrprüfung gemacht werden.

    Sind beide Prüfungen erfolgreich bestanden, bekommt man mit dem 17. Geburtstag eine spezielle Fahrerlaubnis zum Fahren in Begleitung. Auf dieser Prüfbescheinigung stehen die Namen der Begleiter. Es beginnt die Probezeit.

    Ab dem 18. Geburtstag

    wird der (richtige) Kartenführerschein ausgehändigt.